Honorar

Eine klare Kommunikation über anfallende Kosten und somit eine Kostentransparenz für unsere Mandanten ist uns wichtig. Denn bereits bei Beauftragung eines Anwaltes und dessen anschließenden Leistungen werden gesetzlich festgelegte Gebühren fällig. Daher sprechen wir bereits zu Beginn eines Mandats mit unseren Mandanten über den finanziellen Aufwand, mit dem außergerichtlich oder auch letztendlich gerichtlich zu rechnen ist.

Damit versetzen wir unsere Mandanten in die Lage, sich rasch ein klares Bild zu verschaffen, ob sich eine weitere Rechtsberatung in dem individuellen Fall auch wirtschaftlich lohnt. Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Selbstverständlich ist auch die Vereinbarung eines Stunden- oder Pauschalhonorars möglich. Gerne besprechen wir, was für Ihren Fall sinnvoll ist.

Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, wickeln wir für Sie auch den Schriftverkehr mit der Rechtsschutzversicherung ab.

Für eine umfangreiche Erstberatung fallen Kosten je nach Zeitaufwand und wirtschaftlicher Bedeutung zwichen ca. 80,00 € und 190,00 € zuzügl. MwSt. an

Über die Möglichkeit, Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe zu beantragen, informieren wir Sie gerne.