Erbrecht

Zum Fachgebiet Erbrecht gehört insbesondere:

  • Beratung bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Vermögensübertragungen zu Lebzeiten
  • Durchsetzung von Erbteils- und Pflichtansprüchen
  • Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften

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