Familienrecht ist unser Metier

Zum Fachgebiet Familienrecht gehört insbesondere:
- Ehescheidung
- Ehegatten- und Kindesunterhalt
- Sorgerecht/Umgangsrecht
- Zugewinn
- Vermögensauseinandersetzung
- Ehewohnung
- Hausrat
- Versorgungsausgleich
- Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen mit Regelungen der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft