Familienrecht ist unser Metier

Zum Fachgebiet Familienrecht gehört insbesondere:

  • Ehescheidung
  • Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • Sorgerecht/Umgangsrecht
  • Zugewinn
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Ehewohnung
  • Hausrat
  • Versorgungsausgleich
  • Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen mit Regelungen der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft

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