Strafrecht

Zum Strafrecht gehört insbesondere:

  • Die Vertretung und Verteidigung in einem polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren
  • die Vertretung und Verteidigung in einer strafrechtlichen Hauptverhandlung vor dem Amts- oder Landgericht einschließlich Pflichtverteidigungen
  • die Vertretung  eines strafrechtlich Geschädigten als Nebenkläger

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