Strafrecht

Zum Strafrecht gehört insbesondere:
- Die Vertretung und Verteidigung in einem polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren
- die Vertretung und Verteidigung in einer strafrechtlichen Hauptverhandlung vor dem Amts- oder Landgericht einschließlich Pflichtverteidigungen
- die Vertretung eines strafrechtlich Geschädigten als Nebenkläger