Verkehrsrecht

Zum Verkehrsrecht gehört insbesondere:
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Unfallgeschädigten und Versicherungsgesellschaften bei Sach- und Personenschäden (Reparaturkosten, Schmerzensgeld, Haushaltshilfe, Unterhalt, Verdienstausfallschaden, Pflege- und Heilkosten)
- Vertretung in Ordnungswidrigkeiten- bzw. Verkehrsstrafverfahren unter Berücksichtigung von Problemen zur Fahrerlaubnis.