Schuck-Zehner & Kunzmann
Ihre Kanzlei im Westerwald
Anwältinnen
Evelyn Schuck-Zehner
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
In unserer Kanzlei widmet sich Frau Rechtsanwältin Schuck-Zehner vorrangig dem Familien- und Erbrecht, dem Straf- und Verkehrsrecht sowie dem Zivilrecht.
Aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrung hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Koblenz Frau Rechtsanwältin Schuck-Zehner am 04.07.2002 die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht“ zu führen.
Schwerpunkte
Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Zivilrecht
Irene Kunzmann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Frau Rechtsanwältin Kunzmann liegt im Familienrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht sowie dem Mietrecht.
Die russische Sprache beherrscht Frau Rechtsanwältin Kunzmann in Wort und Schrift, so dass sie nach Bedarf die Rechtsberatung ihrer Mandanten auch in russischer Sprache durchführen kann.
Frau Rechtsanwältin Kunzmann ist seit September 2023 Fachanwältin für Familienrecht.
Schwerpunkte
Familienrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht
Kanzlei
Die Kanzlei wurde bereits durch Frau Rechtsanwältin Schuck-Zehner zum 1. März 1997 in Herschbach, Westerwald gegründet. Nach zehnjähriger erfolgreicher Tätigkeit in Herschbach zog die Kanzlei zum 01.01.2008 in größere, modernere Räume nach Selters, Westerwald um. Zum 01.03.2017 trat Frau Rechtsanwältin Kunzmann als Partnerin in die Kanzlei ein.
Neben einer umfassenden Rechtsberatung in außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten gehört es zur Philosophie der Kanzlei, dass wir uns als Dienstleister an der Seite unserer Mandanten verstehen. Die Zufriedenheit unserer Mandantschaft ist oberstes Gebot und Maxime unserer Tätigkeit.
Freundlichkeit und hilfsbereite Betreuung, auch durch unser kompetentes Mitarbeiterteam, sind ebenso selbstverständlich wie fachliche Kompetenz. Die persönliche, familiäre Atmosphäre und der Kontakt zu „Ihrer“ Anwältin ist uns wichtig, so dass wir vom Vertrauen unserer Mandanten getragen, als juristische Experten an einer kompetenten und individuellen Lösung Ihres Problems arbeiten können.
Familienrecht
- Ehescheidung
- Ehegatten- und Kindesunterhalt
- Sorgerecht/Umgangsrecht
- Zugewinn
- Vermögensauseinandersetzung
- Ehewohnung
- Hausrat
- Versorgungsausgleich
- Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen mit Regelungen der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft
Erbrecht
Zum Fachgebiet Erbrecht gehört insbesondere:
- Beratung bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- Vermögensübertragungen zu Lebzeiten
- Durchsetzung von Erbteils- und Pflichtansprüchen
- Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften
Verkehrsrecht
Zum Verkehrsrecht gehört insbesondere:
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Unfallgeschädigten und Versicherungsgesellschaften bei Sach- und Personenschäden (Reparaturkosten, Schmerzensgeld, Haushaltshilfe, Unterhalt, Verdienstausfallschaden, Pflege- und Heilkosten)
- Vertretung in Ordnungswidrigkeiten- bzw. Verkehrsstrafverfahren unter Berücksichtigung von Problemen zur Fahrerlaubnis.
Mietrecht
Zum Fachgebiet Mietrecht gehört insbesondere:
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Mietern und Vermietern
- Erstellung und Prüfung von Wohn- und Geschäftsraummietverträgen
- Kündigungen
- Räumungsklagen
- Mietminderung und -erhöhung
- Schönheitsreparaturen
Strafrecht
Zum Strafrecht gehört insbesondere:
- Die Vertretung und Verteidigung in einem polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren
- die Vertretung und Verteidigung in einer strafrechtlichen Hauptverhandlung vor dem Amts- oder Landgericht einschließlich Pflichtverteidigungen
- die Vertretung eines strafrechtlich Geschädigten als Nebenkläger
Arbeitsrecht
Zum Arbeitsrecht gehört insbesondere:
- Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowohl außergerichtlich als auch vor den Arbeitsgerichten
- Gestaltung von Arbeitsverträgen, Kündigungen, Abmahnungen, Abfindungsverträgen für Arbeitgeber
- Durchsetzung arbeitsvertraglicher Ansprüche von Arbeitnehmern, insbesondere im Falle einer Kündigung, sog. Kündigungsschutzklagen, Nichtzahlung von Lohn, Urlaubsansprüche etc.
- Prüfung von Arbeitszeugnissen auf versteckte Klauseln